Es ist uns gelungen, die Maßnahmen zu klären, die unternommen werden müssen, we
nn nicht genehmigte Stoffe in Nahrungsmitteln gefunden werden, die entweder in der EU produziert worden sind oder die aus Drit
tländern eingeführt wurden. Weiterhin konnten wir die Grundlage zur Überarbeitung dieser Referenzwerte für Maßnahmen (reference points for action, RPA) klären: das heißt, die zu Kontrollzwecken für sämtliche unerlaubten Stoffe aufgestellte Höchstmenge unter Berücksic
htigung eventueller neuer ...[+++] Erkenntnisse.