3) Die geltenden Regeln müssen sorgfältig überprüft werden, und zwar über die einschlägigen Festlegungen in
der vorgeschlagenen neuen Verordnung hinaus, damit die Bestimmungen, mit denen öffentliche und private Akteure verpflichtet werden, Ratings und deren Folgen automatisch zu berücksichtigen, außer Kraft g
esetzt werden (dies gilt insbesondere für vertragliche Bestimmungen, die darauf hinauslaufen, dass Sicherheiten im Falle einer Herabstufung automatisch verkauft oder – wenn die Bewertungen ein bestimmtes Niveau unterschreiten – ab
...[+++]gelöst werden).