►C1 Unbeschadet etwaiger andere
r einzelstaatlicher Regelungen oder Abhilfemaßnahmen, ◄ die eine Verpflichtung
oder eine Anweisung z
ur Ausführung einer neuen Transaktion im Unionsregister nach sich ziehen können, dürfen Rechtsvorschriften, Regeln
oder Gepflogenheiten betreffend die Aufhebung von Verträgen
oder Transaktionen nicht zur Folge haben, dass eine gemäß dieser Verordnung endgültige und unwiderrufliche Transaktion im Register rückabgewickelt wir
...[+++]d.