(6) Derartige Beschränkungen könnten nicht
nur den Handel mit neuen psychoaktiven Substanzen behindern , die bereits zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken genutzt werd
en, sondern könnten auch der Entwicklung neuer Verwendungszwecke im Wege stehen , und da sie
den Zugang zu neuen psychoaktiven Substanzen erschweren, besteht zudem die große Wahrscheinlichkeit, dass sie auch zu Handelshemmnissen für Wirtschaft
...[+++]steilnehmer führen, die derartige Verwendungszwecke entwickeln möchten.