39. weist d
arauf hin, dass den neuen europäischen Aufsichtsbehörden im Hinblick auf den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen explizite Befugnisse und Zuständigkeiten übertragen wurden, und erwartet, dass sich diese in der Strategie wi
derspiegeln und die Fähigkeiten dieser europäischen Aufsichtsbehörden, die Verbraucher zu schützen, ausgebaut werden, wobei auf die bewährten Verfahren der nationalen Behörden zurückgegriffen und sichergestellt werden sollte, dass interessierte Parteien, insbesondere die Vert
reter der ...[+++]Parteien, umfassend eingebunden werden;