« [der Mandattr
äger, dessen letzte Bewertung nach Beendigung seines Mandats den Vermerk " sehr günstig" angibt, wird vorbehaltlich seines E
inverständnisses in dieser Stelle verlängert». und diese Bestimmung wurde in dem vorerwähnten Gutachten 39.733/2 über den Entwurf, der diese Bestimmung enthält, nicht kritisiert, aber die besagte Bewertung war diejenige, die aufgrund des einschlägigen gemeinen Rechts
und nicht durch die neue Regierung ...[+++] gegeben wurde einerseits, und vor allem erfolgte s
ie nicht wie in dem vorliegenden Fall aufgrund eines Systems, das auf der Anforderung eines durch ein Zeugnis sanktionierten hohen Ausbildungsniveaus beruht, anderseits (41).