In Bezug auf „parlamentarische Kon
trolle“ umfasst sie neue Bestimmungen für die Beteiligung von Kommissionsmitgliedern an Wahlkämpfen, die Verpflichtung für die Kommissio
n, das Parlament um seine Stellungnahme zu ersuchen, wenn sie eine Änderung des Verhaltenskodex für die Kommissionsmitglieder plant, und die Verpflichtung für die Personen, die f
ür die Stelle eines Exekutivdirektors benannt sind, einer Anhörung des zuständigen Parl
...[+++]amentsausschusses beizuwohnen.