Neben der Änderung der Verordnung über die grenzübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen des PHARE-Programms enthalten die überarbeiteten PHARE-Leitlinien zwei wichtige Bekanntmachungen über die Zusammenarbeit mit Drittstaaten, die keine Beitrittsländer sind, sowie über die transnationale und interregionale Zusammenarbeit: Die zehn Beitrittsländer
wurden ermutigt, an ihren Außengrenzen die Mittel der PHARE-Länderprogramme zur Förderung von Aktivitäten grenzübergreifender Natur ei
nzusetzen und damit möglichen, neuen Tr ...[+++]ennungslinien an der künftigen Grenze der Union entgegen zu wirken.