27. betont, dass für die Erhaltung eines gut funktionierenden und effizienten Bankensektors, der die
Bereitstellung von Mitteln für die Realwirtschaft ermöglicht, indem er einen allgemeinen Zugang zu Bankdienstleistungen sicherstellt und die Kosten für die Bankdienstleistungen reduziert, ein effektiver, fairer und nachhaltiger Wettbewerb erforderlich ist; hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass
die Aufsichtsregeln neben anderen Vorschriften das Risikoprofil, den Niederlassungsbereich und das
...[+++] Geschäftsmodell des betroffenen Instituts berücksichtigen sollten;