B. in der Erwägung, dass manche dieser Passagierrechte jedoch noch unvollständig von den Beförderungsunternehmen
angewendet, von den nationalen Behörden nicht in harmonisierter Weise kontrolliert oder vorschriftsgemäß durchgesetzt werden; in der Erwägung, dass die bestehenden Bestimmungen nicht in der Lage sind, Klarheit über die Rechte der Passagiere oder die Verantwortung der Dienstleister zu schaffen und daher einer Überarbeitung bedürfen; in der Erwägung, dass zudem ein Informationsmangel bei den Reisenden über ihre Rechte und die zu erwartende Dienstleistungsqualität besteht und die Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche oftmals mit S
...[+++]chwierigkeiten verbunden ist;