Die Mitgliedstaaten sollten deshalb sicherstellen, dass wesentlich
e Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen von den Aktionären oder dem Verwaltungs- oder
Aufsichtsorgan der Unternehmen gemäß Verfahren genehmigt werden, durch die verhindert wird, dass ein nahe
stehendes Unternehmen oder eine nahe
stehende Person seine/ihre Position ausnutzt, und die einen angemessenen Schutz der Interessen des Unternehmens und von Aktionären, die keine nahe
stehende ...[+++]n Unternehmen oder Personen sind, einschließlich Minderheitsaktionäre, bieten .