Folgende Prioritäten der Gemeinschaftsaktion im Bereich der transeuropäischen Energienetze werden mit der Entscheidung festgelegt: - bei den Elektrizitätsnetzen: = Anbindung der isolierten Elektrizitätsnetze an die europäischen Verbundnetze; = Ausbau des Verbundes zwischen den Mitgliedstaaten und der internen Verbindungen, soweit dies für den Betrieb dieses Verbundes notwendig ist; = Ausbau des mit den Drittländern Europas und des Mittelmeerraums bestehenden Verbunds, der zur Verbesserung der Zuverlässigkeit und der Sicherheit der Elektrizitätsnetze der Gemeinschaft oder zu deren Elektrizitätsversorgung beiträgt; - bei den Erdgasnetzen: = Einführung von Erdgas in neue Regionen; = Anbindung der isolierten Erdgasnetze an die europäischen
...[+++]Verbundnetze einschließlich der Ausbaumaßnahmen, die hierzu an den bestehenden Netzen notwendig sind, sowie Anschluß getrennter Erdgasnetze; = Vergrößerung der zur Befriedigung der Nachfrage erforderlichen Kapazitäten in bezug auf Transport (Zuleitung), Übernahme und Speicherung sowie Diversifizierung der Bezugsquellen und Anlieferungswege für Erdgas.