D. in der Erwägung, dass die Bezeichnungen "Sanktionen" und "restriktive Maßnahmen" in dieser Entschließung, wie in der Europäischen Un
ion üblich, synonym verwendet werden ; in der Erwägung, dass dem Rat zufolge Sanktionen gezielt so verhängt werden sollten, dass die größtmögliche Wirkung auf diejenigen erzielt wird, deren Verhalten es zu beeinflussen gilt; dabei sollten durch die gezielte Ausrichtung der Maßnahmen negative humanitäre Auswirkungen und die Gefahr unbeabsichtigter Folgen für Personen, gegen die sie sich nicht richten, sowie mögliche negati
ve Auswirkungen für Nachbarländer ...[+++] so gering wie möglich gehalten werden,