In der Erwägung, dass die Anlagen in das Abbaugebiet, das durch den Umweltverträglichkeitsprüfer als 1 Variante empfohlen worden ist, verlagert werden; dass diese bereits genutzten Ländereien folglich in ein Abbaugebiet umgewandelt werden, um die Ansiedlung der Nebenanlagen der Sandgrube zu
ermöglichen; dass nach Meinung des Umweltverträglichkeitsprüfers diese Flächen ide
al gelegen sind, um eine uneingeschränkte Betriebstätigkeit zu ermöglichen und sie gleichzeitig einen leichten Zugang zu d
...[+++]er neuen Trasse erlauben;