Die Agentur stimmte nach Prüfung des Antrags auf Ausnahmegenehmigung mit dem Vereinigten Königreich darin überein, dass es unverhältnismäßig ist, einem Piloten, de
r eine gültige oder kürzlich abgelaufene, für eine Lizenz aus einem Drittland erteilte mit ICAO Anhang 1 konforme IR besitzt, die Wiederholung der Prüfung der theoretischen Kenntnisse vorzuschreiben, die für die Erneuerung einer seit mehr als 7 Jahren abgelaufenen europäischen IR erforderlich ist, d. h. es ist nicht zweckmäßig, an einen Piloten mit aktueller IFR-Erfahrung di
...[+++]e gleichen Anforderungen zu stellen wie an einen Piloten, der seit mehr als sieben Jahren nicht nach Instrumentenflugregeln geflogen ist.