Dieser Fragebogen diente in
sbesondere dazu, zu klären, welches Anspruchsniveau die Mitgliedstaaten mit der Richtlinie verbinden, wie
groß ihrer Ansicht nach der Geltungsbereich des Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Gemeinschaftsebene sein sollte, wie einzelstaatliche un
d gemeinschaftliche Rechtsvorschriften verzahnt werden sollten und welche Position die Mitgliedstaaten haben, was die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen
...[+++]betrifft.