40. erinnert alle Mitgliedstaaten und Drittstaaten daran, das Völkerrecht und die internationalen Verpflichtungen b
etreffend die Suche nach und Rettung von in Seenot geratenen Personen zu achten; vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam für die Rettung von Menschen in Seenot verantwortlich sind; nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, den Malta dem Rat "Justiz und Innere Angelegenheiten" vorgelegt hat, wonach sich die EU-Mitgliedstaaten darüber verständigen sollten, dass illegale Einwanderer, die von in der Europäischen Union registrierten Schiffen im Such- und Rettungsgebiet eines Drittstaats, der sich weigert, seiner Verant
...[+++]wortung nachzukommen, aus Seenot gerettet werden, nach einem genau festgelegten Proporz und einem vorab vereinbarten System auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden;