In der Erwägung, dass ein Beschwerdeführer die Meinung äußert, der Steinbruch
erbringe nicht den Nachweis, dass er die gegenwärtige Nachfrage
nicht mehr decken könne, und der einzige Grund für die Ausdehnung sei finanzie
ller Art; dass man deswegen seines Erachtens vernünftig sein müsse, zumal die Produktion seit 1990 bei rund 300.000t/Jahr liege; dass angesichts dieser Elemente nach eigener Einschätzung der bisherige, aktuelle und zukünftige Bedarf anscheinend
nicht unte
...[+++]rschiedlich seien;