Die betreffenden Rückstandshöchstgehalte sollten für einen Zeitraum von
bis zu vier Jahren beibehalten werden, um eine ununterbrochene Geltungsdauer der Zulassungen zu
gewährleisten, und nach Abschluss der Neubewertung endgültig festgesetzt
werden, wenn sie durch Unterlagen untermauert
werden, die Anhang III der Richtlinie 91/414/EWG genügen, oder auf einen Standard-Wert festgesetzt
werden, wenn sie nicht auf diese Weise untermauert
werden ...[+++].