Nach Auffassung des Berichterstatters wird sich die Richtlinie 2002/14/EG ohne die Einführung eines solchen Schutzes als
eine „leere Hülle“ erweisen, die es den Arbeitnehmervertretern nicht ermöglichen wird, angemessen unterrichtet und angehö
rt zu werden. Diese gehen daher in Bezug auf ihre Beschäftigung erhebliche Risiken ein, falls sie die Unterrichtung und die Anhörung, die von ihrem Arbeitgeber angeboten wi
...[+++]rd, in Frage stellen.