Nach meinem Dafürhalten wäre es deshalb falsch, und die Europäische Union würde sich selbst künstliche Beschränkungen auferlegen, wenn die Kommission die vorzuschlagende Richtlinie auf Rentensysteme, die ausschließlich biometrische Risiken decken, begrenzen und andere Altersversorgungssysteme ausschließen wollte, bei denen e
s sich zwar um eine vollständige Altersversorgung handelt, da sie nicht vor dem Zeitpunkt der Pensionierung bezogen werden können, a
ber gleichwohl nach Ansicht einiger ...[+++] Abgeordneter von der Richtlinie ausgenommen werden sollten.