Im Übrigen durfte die Kommissi
on nach Ansicht des Gerichts davon ausgehen, dass die Tatsache, dass die Zuwiderhandlung fahrlässig begangen worden war, nicht zu einer Herabsetzung
der Geldbuße führen musste. In Bezug auf die Verhältnismäßigkeit ihres Betrags berücksichtigt das Gericht neben den Merkmalen der Zuwiderhandlung insbesondere die Tatsache, dass sich der genannte Betrag, obgleich er hoch ist, am unteren Ende der in Betracht kommenden Bandbreite befindet, sowie den Umstand, dass er nicht außer Verhältnis zum angestrebten Ziel
...[+++]des Schutzes des Systems der Anmeldung und vorherigen Genehmigung von Zusammenschlüssen steht.