Bei den alternativen Ursprungsregeln, die nun für Jordaniens Ausfuhren in die EU gelten,
handelt es sich um dieselben Regeln, welche die EU gemäß der EBA-Initiative („Alles außer Waffen“) bei E
infuhren aus den am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) anwendet, – allerdings gilt als Zusatzauflage, dass die jordanischen Hersteller 15 % syrische Flüch
tlinge beschäftigen müssen (nach drei Jahren 25 %) und dass die Produktion in einem de
...[+++]r 18 im Abkommen aufgezählten Gebiete stattfinden muss.