In der Erwägung, dass auch wenn diese Empfehlung spät geäussert wurde, es Anlass gibt, sie zu berücksichtigen,
damit die Studie so genau wie möglich die Ein- und Auswirkungen des Projekts in Sachen Lärm und seine Vereinbarkeit mit der Umgebung schätzt, und
in dieser Hinsicht möglichst viel Information ent
hält, die zur Schätzung der Ein- und Auswirkungen bezüglich der Genehmigungsanträge, die ggf. einer solchen Schätzung unterworfen
...[+++] werden, verlangt wird; dass das am 8. Juni 2006 von der Wallonischen Regierung angenommene Projekt des Inhalts der Umweltverträglichkeitsprüfung also mit der von der Arbeitszelle " Lärm" der Generaldirektion der Naturschätze und der Umwelt in ihrem Gutachten vom 4. August 2006 geäusserten Bemerkung ergänzt wird;