fordert die Kommission auf, den Zeitraum für den Rechnungsabschluss, in dem Wiedereinziehungen durchgeführt werden können, von gegenwärtig 24 auf 36 Monate zu verlängern, die Mitgliedschaft in der Schlichtungsstelle zu überprüfen und eine Rechtsgrundlage vorzuschlagen, durch die
die Kommission die Möglichkeit hat, für wiederholte Schwächen in den Kontrollsystemen, einschließlich der Verzögerung bei der Einführung des Integrierten Kontroll- und Verwaltungs
systems, zunehmende finanzielle Berichtigungen auf die Mitgliedstaaten anzuwenden
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