In der Erwägung, dass das Ressort
" Raumordnung" den Punkt "ursprünglicher Stand der Umwelt und der möglicherweise betroffene
n Gebiete" abändern möchte, damit der Inhalt des Umweltverträglichkeitsberichts mit Artikel D.VIII.33, § 3, Ziffer 6 des GRE übereinstimmt; dass es erachtet, dass das Wort "unter" durch das Wort "einschließlich" ersetzt wird; dass es der Meinung ist, dass der Satz über die untersuchte Fläche wie folgt zu ergänzen ist: "Die untersuchte Fläche erstreckt sich auf das ganze Gebiet der Wallonie, berücksichtigt aber
...[+++] die Wechselwirkungen mit den angrenzenden Gebieten";