Umgekehrt liegt ein Hinweis darauf, dass die Verpfl
ichtung, dem Kunden dauerhaften Zugang zur Versorgung mit Gütern oder Dienstleistungen zu gewähren, aus der Betriebslizenz des Unternehmens oder einer anderen Regelung und nicht aus dem Vertrag über die Übertragung der Sachanlagen erwächst, dann vor, wenn der Kunde, der die Übertragung vornimmt, für den dauerhaften
Zugang, für die Güter bzw. Dienstleistungen
oder für beides den gleichen Preis bezahlt wie Kunden, die keine Übertragung vorgenomm
...[+++]en haben.