(11) Die Verwendung einer Liste, in der bestimmte Anlagen im einzelne
n beschrieben sind, andere mit gleichem Gefahrenpotential jedoch nicht, ist ein ungeeignetes Verfahren und kann dazu führen, daß potentielle Gefahrenquellen, die zu schweren Unfällen führen können, von den Rechtsvorschriften nicht erfaßt werden. Der Anwendungsbereich der Richtl
inie 82/501/EWG muß daher in dem Sinne geändert werden, daß die Bestimmungen für alle Betriebe gelten, in denen gefährliche Stoffe in einer Menge vorhanden sind, die ausreicht, um die Gefahr ei
...[+++]nes schweren Unfalls zu begründen.