41. weist darauf hin, dass das Recht auf Bildung ein Grundrecht ist, und betont, dass man sich um einen flexibleren, individuellen Ansatz zur Laufbahngestaltung und zur lebenslangen Aus- und Weiterbildung im Zuge individueller
Berufswege bemühen muss, verweist auf die Beiträge, die sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen dazu leisten können, und ist der Auffassung, dass eine Berufsberatung, die auf individuelle Bedürfnisse eingeht und sich auf die Beurteilung und Erweiterung individueller Komp
etenzen ausrichtet, ...[+++]schon frühzeitig ein Schlüsselelement der Bildungspolitik und der auf Kompetenzen bezogenen Politik sein muss;