Das Verhältnis zwischen der Bevölkerung und der Zahl von Sitzen je
des Mitgliedstaates muss vor Auf- oder Abrunden auf ganze Zahlen in Abhängigkeit von seiner jeweiligen Bevölkerung
variieren, so dass jedes Mitglied des Europäischen Parlaments aus einem bevölkerungsreicheren
Mitgliedstaat mehr Bürgerinnen und Bürger vertritt als jedes
Mitglied aus einem bevölkerungsärmeren
Mitgliedstaat, und umgekehrt, dass je bevölkerungsreicher ein
Mitglied ...[+++]staat ist, er desto mehr Anspruch auf eine hohe Zahl von Sitzen hat.