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n seiner am 16. Oktober 1999 [1] in Tampere verabschiedeten Schlussfolgerung bekräftigte der Europäische Rat sein
e Entschlossenheit, alle durch den neuen Vertrag zur Verfügung stehend
en Möglichkeiten in diesen Bereichen voll auszuschöpfen. Darüber hinaus arbeitete er Richtlinien zu Maßnahmen aus, die zu den vier klar umrissenen
Bereichen einer gemeinsamen Einwanderungs- und Asylpolitik der Europäischen Union
...[+++]entwickelt werden sollen. Diese sind Partnerschaft mit den Herkunftsländern, eine gemeinsame europäische Asylpolitik, gerechte Behandlung von Drittstaatsangehörigen und eine effiziente Steuerung der Migrationsströme.