Dieses durchschnittliche Großkundenentgelt gilt zwischen zwei beliebigen Betreibern und wird für ei
nen Zeitraum von 12 Monaten oder einen kürzeren Zeitraum, der bis zur Aufhebung de
s Höchstbetrags des durchschnittlichen Großkundenentgelts gemäß diesem Absatz oder bis zum Außerkrafttreten dieser Verordnung verbleibt, berechnet. Der Höchstbetrag des
durchschnittlichen Großkundenentgelts sinkt am 30. August 2008 auf 0,28 EUR, am 1.
...[+++]Juli 2009 auf 0,26 EUR sowie anschließend am 1. Juli 2010 auf 0,22 EUR und am 1. Juli 2011 auf 0,18 EUR .“