Folgende Erwägung wird eingefügt: " (25a) Das Beratungsverfahren sollte im Zusammenhang mit sofort anwendbaren Durchführungsrechtsakten angewendet werden, um eine Untersuchung einzuleiten und auszuweiten, um einen Beschluss über die Überwachung und Beurteilung der Lage in dem begünstigten Land innerhalb ei
ner Frist von sechs Monaten zu fassen, wenn die Ansicht vertreten wird, dass die vorübergehende Rücknahme der Präferenzen gerechtfertigt ist, und um vorläufige Maßnahmen zu erlassen, weil sich diese Maßnahmen und ihre Folgen auf den
...[+++]Erlass endgültiger Schutzmaßnahmen auswirken.