Für den Fall jedoch, daß in dem betreffenden Mitgliedstaat oder Gebiet seit mindestens drei Jahren in einem v
on 10 000 Beständen kein Fall von enzootischer Rinderleukose gemeldet worden ist, kann nach dem Verfahren des Artikels 17 beschlossen werden, die Häufigkeit
der routinemäßigen serologischen Untersuchung zu senken, sof
ern alle über zwölf Monate alten Rinder in mindestens 1 % der Bestände, nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, e
...[+++]inem gemäß Kapitel II durchgeführten Test unterzogen wurden.