Für den Fall jedoch, daß in dem betreffenden Mitgliedstaat oder Gebiet seit mindestens drei Jahren in einem von 10 000 Beständen kein Fall von enzootischer Rinderleukose gemeldet worden ist, kann nach dem Verfahren des Arti
kels 17 beschlossen werden, die Häufigkeit der routinemäßigen serologischen Untersuchung zu senken, sof
ern alle über zwölf Monate alten Rinder in mindestens 1 % der Bestände, nach
dem Zufallsprinzip ausgewählt, einem gemäß Kapite ...[+++]l II durchgeführten Test unterzogen wurden.