Ihre Berichterstatterin vertritt jedoch die Auffassung, dass es nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein k
ann, eine bestimmte Technik verbindlich vorzuschreiben, sondern dass hier die Mechanismen des Marktes g
efordert sind: Wenn tatsächlich allein die Verbindung von Satellitenortung und Mobilfunk in der Lage ist, große Räume zu bedienen oder eine „Gebietsmaut“, z.B. in städtischen Ballungsgebieten zu realisieren (was nach Auffassung Ihrer Berichterstatterin unter das Prinzip der Subsidiarität fällt), wird sich diese Technik am Markt durchs
...[+++]etzen.