Der Vertreter Deutschlands erklärte, daß sein Land gegen die Richtlinie stimmen werde, da es den neuen Artikel 3 a betreffend die Übertragung von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (siehe
weiter unten) nicht mittragen könne; Belgien wird sich der Stimme enthalten, während Schweden und Griechenland erklärten, daß sie für den gemeinsamen Text sind (wie erinnerlich ist der gemeinsame Standpunkt des Rates von einer qualifizierten Mehrheit aus 12 Delegationen getragen worden, wobei Schweden mit Nein gest
immt hatte und sich Belgien ...[+++] und Griechenland der Stimme enthalten hatten).