50 % der als außerbilanzm
äßige Geschäfte mit mittlerem/niedrigem Risiko eingestuften Dokumentenakkreditive und der als außerbilanzm
äßige Geschäfte mit mittlerem/niedrigem Risiko eingestuften nicht in Anspruch genommenen Kreditfazilitäten, die in Anhang II genannt sind, sowie mit Zustimmung der zuständigen Behörden 80 % der anderen als Kreditgarantien, die auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften beruhen und die von Kreditgarantiegemeinschaften, die den Status eines Kreditinstituts besitzen, de
...[+++]n ihnen angeschlossenen Kunden geboten werden.