33. ist der Ansicht, dass die Union Haushaltslinien, die möglicherweise aus politische
n Gründen vorab mit Mitteln ausgestattet werden, aufgrund des Spielraums bei den Mitteln für Verpflichtungen erneut mit Mitteln ausstatten kann; weist jedoch darauf hin, dass infolge der begrenzten Spielräume innerhalb der Obergrenzen des MFR für Mittel für Verpflichtungen die Gefahr besteht, nach 2015 keinerlei Mittel übertragen zu können, sofern die Haushaltsbehörde nicht beschließt, die Mittel für d
en EU-Haushaltsplan noch stärker zu kürzen, um d
...[+++]ie Übertragung ungenutzter Mittel für Verpflichtungen zu ermöglichen;