Außer der Tatsache, dass die Inanspruchnahme der für den Zeitraum 2000-20
06 bereitgestellten Mittel durch die Notwendigkeit beeinträchtigt war, die beiden letzen Jahre der Zahlungen für den Zeitraum 1994-1999 zu kofinanzieren, hat die Kommission keine unlösbaren Schwierigkeiten bei der Mittelausschöpfung festgest
ellt, abgesehen von einigen Ziel-2-Regionen, in denen die Verteilung der Beihilfen nach dem Gießkannenprinzip und der geringe Kofinanzierungssatz das Interesse der Träger von Projekten, von bestimmten Programmen, bei denen kei
...[+++]ne private Finanzierung erfolgte, und von einigen FIAF-Programmen schwinden lässt.