Es ist richtig, dass, über die Unterstützung, die wir bieten
können, hinaus, die Mitgliedstaaten, die diese Beschränkungen anwenden, dafür zuständig sind, die Auswirkungen auf ihren eige
nen Arbeitsmarkt zu untersuchen und zu entscheiden, ob sie diese Beschränkungen vor Ablauf der Übergangszeiträume aufheben, und zwar, wie Sie wissen, vor April 2011 für die 2004 Beigetretenen und vor Dezembe
...[+++]r 2013 für die 2007 Beigetretenen.