Die Mitgliedstaaten sollten den Unternehmen gestatten, unter bestimmten Bedingungen die Genehmigung der Aktio
näre für bestimmte, genau festgelegte Arten wiederkehrender Transaktionen, die mehr als 5 % des Vermögens des Unternehmens betreffen, vorab einzuholen, und
sollten den Unternehmen gestatten können, die Aktionäre für wiederkehrende Transaktionen, die mehr als 1 % des Vermögens des Unternehmens betreffen, vorab um eine Befreiung von der Pflicht zur sofortigen Offenleg
...[+++]ung zu ersuchen, damit Unternehmen solche Transaktionen leichter tätigen können.