59.
versteht, warum die Mitgliedstaaten die neuen Vorkehrungen
erst umsetzen und testen wollen, bevor sie weitere Schritte in Richtung einer Konvergenz in Erwägung ziehen; weist darauf hin, dass der Druck auf die mögliche Festlegung einer zentralisierten Aufsichtsregelung zunehmen könnte, falls in dieser Richtung keine Fortschritte erzielt werden; unt
erstreicht daher, dass vor diesem Hintergrund einer v
erstärkten aufsichtsrechtlichen Konvergenz und Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden von Herkunft- und
...[+++]Aufnahmeland im Rahmen der bestehenden Strukturen eine umso größere Bedeutung zukommt;