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6. legt den Mitgliedstaaten nahe, analog zum REFIT-Programm und zur „Top-10“-Initiative auf Ebene der EU und auch auf nationaler Ebene für die Verringerung des Regelungs- und Verwaltungsaufwands für KMU zu sorgen; betont außerdem, dass die Mitgliedstaaten bei der Verringerung des Regelungsaufwands besonders effizient sein können, wenn sie bei der Umsetzung europäischer Richtlinien in einzelstaatliche Rechtsvorschriften eine Überregulierung vermeiden; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, nach Möglichkeit unnötige Lasten für KMU in Bereichen, in denen die Rechtsvorschriften dies ermöglichen, zu reduzieren;
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