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inige Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung anwenden, machten abschließend deutlich, dass sie die Flexibilität, die von den Mitgliedstaaten, die die Betriebsprämienregelung anwenden, gefordert wird, nu
r dann unterstützen können, wenn ihrer Forderung nachgekommen wird, dass bestimmte historische Elemente der jüngsten Verga
ngenheit (nationale ergänzende Zahlungen, gekoppelte Stützung) berücksichtigt werden, wenn sie den
...[+++]Übergang zu der neuen Zahlungsregelung vollziehen.