Des Weiteren sollte ausdrücklich angegeb
en werden, dass die Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit haben sollten, über die entsprechenden Bestimmungen hinauszugehen, beispielsweise durch Erweiterung der Transparenzanforderungen, indem sie Direktzahlungen an
Unterauftragnehmer erlauben oder indem sie es den öffentlichen Auftraggebern erlauben
oder vorschreiben, zu überprüfen, dass auf Unterauftragnehmer keine der Situationen zutrifft, die den Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern rechtfertigen wü
...[+++]rden.