Es ist von wesentlicher Bedeutung , dass fü
r bestimmte von den Mitgliedstaaten ergriffene Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf prioritäre Schädlinge, Finanzhilfen der Union gewährt werden können; dies schließt auch Entschädigungen für Unternehmer für den Wert von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen ein, die a
ufgrund von Tilgungsmaßnahmen gemäß der vorliegenden Verordnung vernichtet werden; ebenso ist dies für die Durchführung erweiterter Biosicherheitsmaßnahmen angebracht, die für die Prävention, Erkennung und
...[+++]Kontrolle von prioritären Schädlingen auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe unentbehrlich sind .