In Anerkennung der Bedeutung eine
r Beteiligung aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union an den Bemühungen zur Erreichung wirtschaftlicher Konvergenz, aber auch in Anerkennung der Tatsache, dass die Länder des Euroraums sich in einer anderen Situation als die anderen Mitgliedstaaten befinden, da sie nicht über den Wechselkursmechanismus verfügen können, wenn sie relative Preise anpassen müssen, und dass sie die Verantwortung für das Funktionieren der Europäischen Währungsunion in ihrer Gesamtheit tragen, sollten die neuen Regeln, die sich auf die anderen Empfehlungen dieser Entschließung und auf Artikel 136 AEUV und das Protokoll (Nr.
14) zur Eu ...[+++]ro-Gruppe stützen, auf Folgendes abzielen: