2° im zweiten Strich werd
en die Wörter " das Mitglied der Stufe 1 des Personals der vorläufigen administrativen Zelle für die Verwaltung des wallonischen Steuerwesens, das vom leitenden Beamten dieser vorläufigen administrativen Zelle für die Verwaltung des wallonischen Steuerwesens der Einnehmer bezeichnet wird" durch die Wörter " das Mitglied
der Stufe 1 des Personals der operativen Generaldirektion Steuerwesen des öffentlichen Dienstes der Wallonie, der von dem Generalinspektor der Abteilung Beitreibung der operativen Generaldirektion Steuerwesen des
...[+++]öffentlichen Dienstes der Wallonie oder von dem Beamten, der dieses Amt ausübt, der Einnehmer bezeichnet wird" ersetzt.