Während die Tätigkeiten, mit denen die entsandten Mitglieder betraut werden können, in bestimmten Mitgliedstaaten aufgelistet und genau angeben sind (Frankreich, Malta und Finnland), sind die Bestimmungen in anderen Mitgliedstaaten sehr
allgemein (Litauen) oder verweisen auf ein Abkommen, das zur Bildung der Gruppe erforderlich ist (Spanien), auf andere Arten der Genehmigung durch eine zuständige Behörde (Deutschland) oder auf innerstaatliche Rechtsvorschriften (Österreich), und in bestimmten anderen Ländern entscheidet der Gruppenleiter, welche Be
fugnisse entsandten Mitgliedern ...[+++] übertragen werden können (Lettland und Portugal).